Verbraucherschutzinformationen
Thema: Datenschutz
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Warum Datenschutz?
Dennoch möchte jeder vermeiden, dass sensible Daten über die eigenen Finanzen oder die Gesundheit in falsche Hände geraten. Die Datenschutzbestimmungen regeln daher die Speicherung und Weitergabe von Daten und sorgen dafür, dass Daten nur im Rahmen des Gesetzes erfasst und übermittelt werden.
Was wird durch das Bundesdatenschutzgesetz geregelt?
Das Bundesdatenschutzgesetz soll den Einzelnen davor schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines Menschen, z. B. Name, Anschrift, Hobby, Sozialversicherungsnummer, KFZ-Kennzeichen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit oder Beruf.
Das Bundesdatenschutzgesetz schützt auf drei Stufen:
1) Erhebung der Daten
2) Verarbeitung der Daten (Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen) und
3) Nutzung von Daten.
Wann ist das Bundesdatenschutzgesetz anwendbar?
Personenbezogene Daten sind alle Daten, die etwas über eine Person aussagen, beispielsweise Name und Anschrift, aber auch Einkommen, Kaufverhalten oder Telefonnummer.
Der Begriff "Datei" meint elektronische Datensammlungen ebenso wie traditionelle Karteien. Für Akten dagegen gilt das Gesetz nur in Ausnahmefällen. Auch die private Nutzung von Daten ist ausgenommen.
Wie kann eine Adresse für Werbezwecke genutzt werden, ohne den Datenschutz zu verletzen?
Maßgebend für die Verwendung von Daten zu Werbezwecken sind insbesondere die §§ 28 und 29 des Bundesdatenschutzgesetzes. Danach ist eine Speicherung, Übermittlung oder Nutzung der Daten zulässig, wenn:
• diese zur Abwicklung eines Vertrages nötig sind (z.B. bei einer Warenbestellung)
• diese aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden (z.B. aus dem Telefonbuch)
• es sich um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe handelt (z. B. eine Kundendatei) und
• diese zur Wahrung berechtigter Interessen (Werbung gilt als berechtigtes Interesse) der speichernden Stelle oder eines Dritten erforderlich ist.
Dabei muss immer geprüft werden, ob der Verbraucher ein schutzwürdiges Interesse haben könnte, dass seine Daten nicht genutzt werden.
Außerdem gibt es Informations- und Unterrichtungspflichten:
Werden personenbezogene Daten direkt beim Verbraucher erhoben (z.B. bei der Teilnahme an einem Gewinnspiel), so muss der Verbraucher bereits bei der Erhebung informiert werden über die "Identität der verantwortlichen Stelle" (Wer erhebt meine Daten?), die "Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung" (Was soll mit meinen Daten geschehen?) sowie über die "Kategorien von Empfängern" (An welche Empfängergruppen sollen meine Daten weitergegeben werden?), es sei denn, der Verbraucher muss mit der Übermittlung an diese Empfänger rechnen.
2. Unterrichtungspflichten in Werbeschreiben
Bereits nach dem alten Bundesdatenschutzgesetz konnte der Verbraucher jederzeit der Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten für Werbezwecke widersprechen. Da dieses Recht vielen Verbrauchern jedoch gar nicht bekannt war, sieht das „neue“ Bundesdatenschutzgesetz nun vor, dass bei der erstmaligen Ansprache im Werbebrief über dieses Widerspruchsrecht zu informieren ist.
Im Übrigen muss der Werbetreibende sicherstellen, dass der Verbraucher erfahren kann, woher seine Daten stammen, damit er seine Rechte auch gegenüber diesem Dritten ausüben kann.
Ihr Auskunftsrecht
Eine Verweigerung der Auskunft ist nur unter ganz bestimmten, engen Voraussetzungen möglich (z.B. missbräuchliche Geltendmachung – wenn beispielsweise täglich Auskunft verlangt wird).
Ihr Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung
Ist bei den über Sie gespeicherten Daten ein Fehler aufgetreten, haben Sie ein Recht auf Berichtigung der Daten. Außerdem können Sie die Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, insbesondere wenn Sie für die Erfüllung des Vertragszwecks nicht mehr benötigt werden.
An die Stelle der Löschung kann für den Verbraucher sinnvollerweise eine Sperrung treten. Beim Sperren werden gespeicherte Daten nicht entfernt, sondern nur gekennzeichnet, um die weitere Verwendung und Nutzung einzuschränken. So kann sichergestellt werden, dass ein Verbraucher dauerhaft keine Werbung mehr erhält, während bei der Löschung die Information, keine Werbung haben zu wollen, verloren geht.
Ihr Widerspruchsrecht