Verbraucherschutzinformationen
Themen: Shopping
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Ein Kaufvertrag muss also nicht schriftlich geschlossen werden. Eine Ausnahme bilden Kreditverträge, Verträge über Ratenzahlungen oder Zeitungsabonnements. Die Schriftform erleichtert jedoch den Nachweis, dass ein Vertrag geschlossen wurde und welchen Inhalt er hat. Bestellen Sie mündlich, bieten Zeugen oder Gesprächsnotizen einen gewissen Schutz, im Internet kann hier die digitale Signatur hilfreich sein.
Wann gelten AGB?
• Bereits bei Vertragsschluss muss auf die AGB hingewiesen werden. Es reicht keinesfalls aus, dass bei der Lieferung oder in der Rechnung auf sie Bezug genommen wird.
• Der Kunde muss die Möglichkeit der Kenntnisnahme haben.
• Die AGB müssen übersichtlich und verständlich sein.
• Und schließlich muss ihnen der Kunde zustimmen.
Individuelle Absprachen haben in der Regel Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für das Internet bedeutet dies, dass die Möglichkeit gegeben sein muss, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Vertragsschluss abzurufen und zu speichern.
Unzumutbar ist es dagegen, wenn die AGB nur am Bildschirm gelesen werden können; sie sind in diesem Fall nicht wirksam.
Im Bereich Teleshopping sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nur sehr eingeschränkt möglich. Es gelten nur die Klauseln, die explizit erwähnt wurden, entweder während der Fernsehsendung oder während der telefonischen Bestellung.
Was gilt bei internationalen Verträgen?
Hiervon gibt es aber Ausnahmen, und zwar bei Verträgen mit Verbrauchern (Verbraucherverträge). Dies bedeutet also, dass Sie bei einer Bestellung im Internet grundsätzlich beispielsweise ein Widerrufs- oder Rückgaberecht haben, selbst dann, wenn sich der Firmensitz des Online-Shops nicht in Deutschland befindet.
Worüber muss ich beim Fernabsatz informiert werden?
Damit diese Reglungen gelten, muss im Unternehmen ein Vertriebssystem für den Fernabsatz existieren. Bestellen Sie also ausnahmsweise beim Händler an der Ecke einmal telefonisch, sind diese Regelungen nicht anzuwenden. Außerdem sind bestimmte Warengruppen, beispielsweise Lebensmittel, Haushaltsgegenstände des täglichen Bedarfs, touristische Dienstleistungen oder individuelle Anfertigungen, vom Fernabsatzgesetz ausgenommen.
Die Regelungen zum Fernabsatz schreiben vor, dass Ihnen zentrale Informationen rechtzeitig, klar und verständlich vor Abschluss des Vertrags zur Verfügung stehen. Dazu gehören beispielsweise die Eigenschaften der Ware, der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, der Endpreis inkl. aller Kosten wie Bearbeitungsgebühren und Steuern, die Liefer- und Versandkosten sowie Informationen über Zahlungs- und Lieferbedingungen. Ist ein Vertrag zu Stande gekommen, müssen außerdem die ladungsfähige Anschrift des Unternehmens, Garantiebestimmungen sowie Kündigungsbestimmungen mitgeteilt werden.
Wann darf ich einen Fernabsatz-Vertrag widerrufen oder die Ware zurückgeben?
Von dieser Regelung gibt es allerdings einige Ausnahmen. Das Widerrufsrecht besteht z. B. nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten worden sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde. Auch beim Erwerb von CDs oder Software besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Ware versiegelt war und vom Verbraucher entsiegelt worden ist.
Ihr Widerruf muss nicht per Brief erfolgen. Nötig ist nur ein "dauerhafter Datenträger", dazu gehören Brief, Telefax, CD-Rom oder eMail. Sie können die Ware sogar kommentarlos zurücksenden. Die Kosten für die Rücksendung tragen Sie selbst bis zu einem Warenwert von 40 Euro, das heißt, Sie müssen das Paket ausreichend frankieren. Bei einem höheren Bestellwert trägt das Unternehmen die Versandkosten, Sie können das Paket also unfrei zurücksenden.
Die Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt erst, wenn der Versandhändler Sie über Ihr Recht zum Widerruf informiert hat. Dabei muss der Unternehmer beweisen, dass er dies getan hat. Außerdem schreibt das Gesetz die Form der Widerrufsbelehrung genau vor: Sie muss auf einem "dauerhaften Datenträger" erfolgen sowie deutlich gestaltet und hervorgehoben sein, beispielsweise durch Fettdruck oder einen Rahmen. Eine Unterschrift ist nicht nötig.
Auch für den Inhalt gibt es exakte Vorschriften: In der Widerrufsbelehrung genannt werden müssen Name und Adresse der Stelle, an die Sie Ihren Widerruf richten können. Außerdem müssen Dauer und Beginn der Widerrufsfrist enthalten sein sowie ein Hinweis darauf, dass ein rechtzeitiges Absenden der Widerrufserklärung zur Fristwahrung genügt.
Alternativ zum Widerrufsrecht kann Ihnen der Versandhändler ein Rückgaberecht einräumen. Voraussetzung ist nur, dass ein Verkaufsprospekt des Versandhändlers existiert. Dies kann auch ein Internetkatalog, Videotext oder eine CD-Rom sein. Auch beim Rückgaberecht muss eine Belehrung mit dem oben genannten Inhalt erfolgen. Hier gilt: Warten Sie die Sendung der Ware ab und schicken Sie sie zurück oder fordern Sie – bei sperrigen Gütern – den Versender zur Abholung auf. Wenn Ihnen ein Rückgaberecht eingeräumt wurde, trägt der Anbieter immer die Kosten und das Risiko für den Rücktransport der Ware.

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Dabei wächst die Bedeutung der Neuen Medien: Der BVH geht für das Jahr 2006 von einem Online-Umsatz von über 10 Mrd. EUR aus. Das entspricht einer Steigerung um 35 Prozent gegenüber dem Vorjahr.