Verbraucherschutzinformationen

Thema: Werbebriefe

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Was ist ein Mailing?

Unter dem Fachbegriff Mailing versteht man eine adressierte Werbesendung, das heißt einen Werbebrief oder Katalog, der an Sie persönlich gerichtet ist und dessen Inhalt für Sie möglichst interessant sein soll. Mailings und Kataloge sind ein wichtiger Bestandteil des Direktmarketing.

Wie kommt das Unternehmen an meine Adresse?

Der häufigste Fall ist der, dass Sie Werbung von Unternehmen bekommen, mit denen Sie schon einmal Kontakt hatten (z.B. Bestellung, Kataloganforderung, Teilnahme an einem Gewinnspiel, u.ä.). Das Unternehmen hat Sie deshalb in seine interne Adressdatei aufgenommen. Eine gute Adressdatei mit aktuellen Angaben ist für Unternehmen, die Direktmarketing einsetzen, von größter Bedeutung. Deshalb geben sich die Direktmarketing-Anwender und –Dienstleister alle erdenkliche Mühe, Ihre Daten auf dem neuesten Stand zu halten.

Erhalten Sie Werbung von Unternehmen, mit denen Sie bisher keinen Kontakt hatten, so gibt es verschiedene Möglichkeiten, woher diese Adressen stammen – beispielsweise aus allgemein zugänglichen Quellen, Konsumentenbefragungen oder durch Anmietung von Adressen anderer Unternehmen.

a) Allgemein zugängliche Quellen
Jeder kann allgemein zugängliche Quellen nutzen, um Adressen zu gewinnen. Möglich ist dies z.B. aus Telefon- und Telefaxverzeichnissen, Zeitungen und Zeitschriften, Branchenverzeichnissen, Messekatalogen, Handelsregistereintragungen. Jedes Unternehmen kann alle allgemein zugänglichen Quellen für seine Werbemaßnahmen auswerten, was allerdings meist sehr mühsam und für eine einmalige oder gelegentliche Nutzung zu teuer wäre. Aus diesem Grund nutzen die meisten Unternehmen externe Dienstleister. Hier kommen insbesondere sogenannte Adressverlage und Adressmittler/ Listbroker in Betracht:
- Adressverlage haben es sich zur Aufgabe gemacht, möglichst aktuelle Adressbestände für die verschiedensten Zielgruppen zur Verfügung zu stellen;
- Adressenmittler/Listbroker haben keine eigenen Adressdateien, sondern vermitteln (ähnlich einem Immobilienmakler) diese zu Werbezwecken.

b) Konsumentenbefragungen
Hierbei handelt es sich nicht um klassische Markt- und Meinungsumfragen, deren Ziel eine anonyme Auswertung der Daten ist, sondern um die Erhebung von personenbezogenen Daten. Ziel ist es, mittels dieser Daten Werbemaßnahmen so zu planen, dass die Befragten keine Werbung erhalten, die sie nicht interessiert. Diese Daten werden hauptsächlich für Werbe- und Marketingzwecke eingesetzt. Auf diese Tatsache wird bei diesen Umfragen speziell hingewiesen. Die Beantwortung solcher Umfragen erfolgt immer auf freiwilliger Basis. Jeder Einzelne kann daher für sich selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang er Informationen über sich preisgibt

c) Anmietung von Adressen anderer Unternehmen
Die meisten Unternehmen, die selbst Direktmarketing betreiben, unterhalten für ihr eigenes Geschäft Kunden- und Interessentendatenbanken. Um diese Datenbanken zu aktualisieren und zu pflegen – und um neue Kunden zu gewinnen – müssen sie Zeit und Geld investieren. Aus diesem Grund werden Adressen häufig an andere Unternehmen für vorher genau festgelegte Werbekampagnen vermietet. So kann z.B. ein Weinversender seine Kundenadressen für die Angebote eines Delikatessenversenders bereit stellen oder ein Verlag für Gartenbücher stellt seine Adressen einer Firma zur Verfügung, die ihren Kunden ein Angebot über Gartengeräte machen will.



Wieso bekomme gerade ich diesen Brief?

Der Empfängerkreis eines Mailings ist durch eine bestimmte Zielgruppe definiert. Zum Beispiel sind die Leser eines Wirtschaftsmagazins in der Regel Männer mittleren Alters, die gerne Golf spielen und BMW oder Mercedes fahren. Um ein Mailing zu versenden, werden Adressdateien gesucht, die dieser Zielgruppe nahe kommen.
Dabei wird jedoch keine Information über die einzelne Person weitergegeben. So kann es geschehen, dass ein Mailing bei einzelnen Empfängern auf wenig Interesse stößt, weil nicht jeder, der gerne Golf spielt, auch an Wirtschaftsnachrichten interessiert ist. Ziel ist es, so viele interessierte Personen wie möglich zu erreichen. Dass dies nicht bei jedem Empfänger klappt, ist ein Beweis dafür, dass der Datenschutz in Deutschland funktioniert.


Welche Rechte habe ich beim Mailing?

Der Versand von adressierten Werbesendungen unterliegt in Deutschland den geringsten rechtlichen Beschränkungen, da er unter die im Grundgesetz verankerte Freiheit der Meinungsäußerung fällt. Daher ist er i.d.R. uneingeschränkt möglich. Jedoch muss ein Werbebrief spätestens nach dem Öffnen als solcher zu erkennen sein.

Die werbetreibenden Unternehmen sind aus eigenem Interesse (Werbung kostet Geld) aber daran interessiert, dass sie Werbung nicht an Personen schicken, die dies nicht wollen. Sie können daher als Verbraucher der Zusendung von Werbung bei dem einzelnen Unternehmen widersprechen. Das Unternehmen ist nach einer Umstellungsfrist verpflichtet, Ihren Wunsch zu respektieren.

Gewinnspiele

Gewinnspiele sind sehr beliebt, sowohl bei den Unternehmen als auch bei ihren Kunden: bis zu 20 Prozent der Empfänger beteiligen sich in der Hoffnung auf einen Preis. Für die Unternehmen bietet ein Gewinnspiel die Möglichkeit, neue Kunden zu gewinnen und die bereits vorhanden Kunden fester an das Unternehmen zu binden.

Die Gewinnspiele unterliegen jedoch klaren gesetzlichen Vorgaben: Ein Gewinn darf nicht nur pro forma ausgeschrieben sein und darf nicht an eine Bestellung geknüpft werden. Die meisten Unternehmen halten sich an diese Vorgaben, doch es gibt auch einzelne schwarze Schafe.

Skepsis ist immer dann angebracht, wenn bereits im Anschreiben zu einem großen Gewinn gratuliert wird, obwohl man sich noch gar nicht an dem Gewinnspiel beteiligt hat. Dann gilt: Den Brief gut durchlesen, das Werbematerial aufheben und versendete Unterlagen kopieren.

Das deutsche Recht verpflichtet denjenigen, der einen Gewinn verspricht, diesen auch auszuzahlen. Falsche Versprechungen können also teuer werden für ein Unternehmen. Ansprechpartner hierfür sind die Verbraucherzentralen sowie die Wettbewerbszentrale. Schwierigkeiten gibt es jedoch dann, wenn die Firma im Ausland sitzt oder nur eine Postfachadresse angegeben ist, was den Zugang zu dem Recht auf Gewinnauszahlung erschwert oder sogar unmöglich macht. Außerdem besteht immer die Gefahr, dass das Unternehmen zahlungsunfähig wird. Daher gilt: Niemals etwas wegen eines Gewinns bestellen!

Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, sollte Rechtsrat eingeholt werden, um zu klären, wie hoch die Erfolgsaussichten sind, dass ein solches Verfahren mit Erfolg zum Abschluss gebracht werden kann.

Was ist die Robinsonliste?

Der DDV bietet Verbrauchern seit mehr als 35 Jahren die Aufnahme in die Robinsonliste an. In diese Liste kann sich jeder eintragen lassen, der keine adressierten Werbebriefe von Unternehmen erhalten möchte, bei denen er kein Kunde ist oder ausdrücklich der Zusendung zugestimmt hat. Wer bereits Kunde ist, zum Beispiel bei einem Versandhaus, erhält auch weiterhin alle wichtigen Informationen des Versenders. Allerdings wird sich die Zahl der Briefe von Unternehmen, die er bisher nicht kannte oder zu denen keine Kundenbeziehung besteht, deutlich verringern.



Um den individuellen Wünschen des Verbrauchers noch besser als bisher zu entsprechen, kann er seit Herbst 2005 zwischen zwei Alternativen wählen:

Alternative A, wie bisher: Generelle Ablehnung

Für Verbraucher, die nach Möglichkeit überhaupt keine Werbebriefe von Firmen erhalten wollen, bei denen sie nicht schon Kunde sind, bzw. mit denen sie nicht schon einmal Kontakt aufgenommen haben.

Alternative B, neu: Ablehnung bestimmter Angebotsbereiche

Für Verbraucher, die nach Möglichkeit keine Werbebriefe aus bestimmten Angebotsbereichen erhalten wollen, für die sie sich überhaupt nicht interessieren. Der Verbraucher kann dazu in einer Liste vorgegebener Bereiche diejenigen ankreuzen, aus denen er keine Werbung haben möchte (z.B. Banken, Versicherungen, Automobil, Touristik, Zeitungs-/ Zeitschriftenabonnements usw.).

Für beide Alternativen gilt:
Jeder kann sich mit verschiedenen Schreibweisen seines Namens in die Liste eintragen lassen. Der Eintrag in die Liste ist kostenlos. Stand April 2005 umfasste die Robinsonliste rund 555.000 Einträge mit unterschiedlichen Namensschreibweisen.

Die Zahl der gelisteten Haushalte dürfte damit bei etwa der Hälfte dieser Zahl liegen. Der Eintrag gilt für fünf Jahre und muss danach erneuert werden. Die zeitliche Begrenzung verhindert, dass die Robinsonliste veraltet. Denn Namen und Adressen können sich schnell ändern, z. B. durch Umzug oder Heirat. Nach Erfahrung des DDV wird bei über 90 Prozent des Volumens an adressierten Werbebriefen die Robinsonliste eingesetzt. Denn auch die Unternehmen profitieren davon, sie senken ihre Werbe- und Portokosten erheblich.

Ganz ausschließen lassen sich Werbebriefe zur Neukundengewinnung durch die Robinsonliste allerdings nicht, da ihr Einsatz in Deutschland freiwillig ist.